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Was ist das sogenannte «Entsendegesetz»?
Im Rahmen des am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen sogenannten Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (Bilaterale Verträge I) wird die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtert.
Zum Schutz gegen Lohndumping und Sozialabbau müssen Firmen mit Sitz im Ausland, welche Arbeitskräfte zur Erbringung von Dienstleistungen in die Schweiz entsenden, gewisse Mindestbestimmungen einhalten. Inhalt, Verfahren und Kontrolle der Einhaltung sind im Entsendegesetz geregelt.
Entsendegesetz
Verordnung Entsendegesetz
AVE erklärte Gesamtarbeitsverträge, über deren Einhaltung gewacht wird
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